Mobilität hilft im Alter unabhängig zu bleiben. Das Problem
ist aber doch oft, dass man für die so ersehnte Mobilität um z.B. Einkäufe zu
tätigen oder den Arzt zu besuchen ein Fahrzeug, in der Regel das klassische
Auto, benötigt. Denn nicht immer wohnt man am passenden Ort, um den Bus oder
die Straßenbahn komfortabel benutzen zu können. Das klassische Auto ist nicht
nur teuer, sondern auch von einem gültigen Führerschein abhängig.
Die Lösung sind Leichtkraftfahrzeuge. Sie gibt es in den unterschiedlichsten
Ausführungen und für die unterschiedlichsten Bedürfnisse.
Bei so manchen Leichtkraftfahrzeug-Ausführungen spart man hohe
Steuerrechnungen, Kraftstoff und die 2 jährliche TÜV / DEKRA-Überprüfungen.
Ganz allgemein erspart man sich damit hohe jährliche Autoabgaben. Allerdings
darf man nicht schneller fahren als 45 km/h. Gerade im Stadtverkehr ist das
aber absolut ausreichend.
Die Leichtkraftfahrzeuge sind deswegen die idealen Stadtautos zu
erschwinglichen Preisen. Und natürlich hat man mit den Minis weniger Probleme
beim Parken! Für die Fahrt in den Urlaub oder längere Wegstrecken sind sie
nicht gedacht und nicht geeignet.
Leichtkraftfahrzeuge, bis 45 km/h schnell, können mit einem Mofakennzeichen
versichert werden.
Das zahlt sich aus durch geringere Versicherungsbeiträge, keine Kfz-Steuer und
Freistellung von allen TÜV- und AU-Untersuchungen. Man benötigt die
Fahrerlaubnis B (3) oder neu Fahrerlaubnis „S“.
Nachdem man als Senior nicht weiß, wann und in welchem Umgang es genau,
Regelungen für die Farberlaubnis ab einem bestimmten Alter geben wird, ist es
empfehlenswert, „S“ ab 2005 eintragen zu lassen. Somit bleibt in jedem Fall
eine gewissen Mobilität.
Ganz ohne Führerschein wäre z.B. Charly die Alternative. Charly ist ein
sogenannter Krankenfahrstuhl (25 km/h) und allwettertauglich.
Behindertenumbauten sind problemlos durchführbar. Charly glänzt durch eine
niedrige Einstiegskante, extrem weit zu öffnende Türen und man benötigt wenig
Lenkkräfte durch den Mofalenker. Natürlich hat Charly eine vollwertige Heizung
und bietet eine gute Rundumsicht.
Krankenfahrstühle sind steuerfrei und werden mit dem Mofakennzeichen
versichert. Das gilt auch für anderweitige Modelle (nicht schneller als 25
km/h.), die man ohne Führerschein fahren kann.
Ältere Menschen, die keinen Führerschein besitzen, können
Leichtfahrkraftfahrzeuge ebenfalls fahren.
Denn es gibt ab 2004/2005 eine Alternative, die Fahrerlaubnisklasse „S“. Das
ist ein Angebot für Ältere und sehr junge Menschen. Ältere, die motorisiert
sein wollen und vielleicht auch müssen, aber die Anforderungen für die Klasse B
nicht mehr erfüllen können. Man kann
diese Fahrerlaubnis ab 16 Jahre neu erwerben oder man kann diese bei
Fahrerlaubnis „T“ zusätzlich eintragen lassen. Alle die vor 1989 erstmals eine
Fahrerlaubnis erhalten haben, können das „S“ nachtragen lassen. „S“ wird
bereits jetzt eingeführt. Ältere Menschen können in der Fahrschule den
Führerschein Klasse 2 erwerben. Es erfolgt eine theoretische und praktische Ausbildung, die auf diese
Fahrzeuge abgestimmt sind. Bei Interesse sollte man in einer
Fahrschule nachfragen.
Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ passierte lt. Bundesrat Drucksache 305/04 am 11.6.2004 den Bundesrat.
In § 6 des Straßenverkehrsgesetzes heißt es jetzt wörtlich: „Klasse S: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm' im Falle von Fremdzündungsmotoren,
einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer
Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4
kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf
darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der
Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen".
Laut § 10 kann der Führerschein S ab 16 Jahren erworben werden.