Leichtkraftfahrzeuge könnten die Lösung sein -
Leichtkraftfahrzeuge könnten die Lösung sein -
für mehr Mobilität im Alter

Mehr Informationen im Internet

Mobilität hilft im Alter unabhängig zu bleiben. Das Problem ist aber doch oft, dass man für die so ersehnte Mobilität um z.B. Einkäufe zu tätigen oder den Arzt zu besuchen ein Fahrzeug, in der Regel das klassische Auto, benötigt. Denn nicht immer wohnt man am passenden Ort, um den Bus oder die Straßenbahn komfortabel benutzen zu können. Das klassische Auto ist nicht nur teuer, sondern auch von einem gültigen Führerschein abhängig.

Die Lösung sind Leichtkraftfahrzeuge. Sie gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und für die unterschiedlichsten Bedürfnisse.

Bei so manchen Leichtkraftfahrzeug-Ausführungen spart man hohe Steuerrechnungen, Kraftstoff und die 2 jährliche TÜV / DEKRA-Überprüfungen. Ganz allgemein erspart man sich damit hohe jährliche Autoabgaben. Allerdings darf man nicht schneller fahren als 45 km/h. Gerade im Stadtverkehr ist das aber absolut ausreichend.

Die Leichtkraftfahrzeuge sind deswegen die idealen Stadtautos zu erschwinglichen Preisen. Und natürlich hat man mit den Minis weniger Probleme beim Parken! Für die Fahrt in den Urlaub oder längere Wegstrecken sind sie nicht gedacht und nicht geeignet.

Leichtkraftfahrzeuge, bis 45 km/h schnell, können mit einem Mofakennzeichen versichert werden.
Das zahlt sich aus durch geringere Versicherungsbeiträge, keine Kfz-Steuer und Freistellung von allen TÜV- und AU-Untersuchungen. Man benötigt die Fahrerlaubnis B (3) oder neu Fahrerlaubnis „S“.
Nachdem man als Senior nicht weiß, wann und in welchem Umgang es genau, Regelungen für die Farberlaubnis ab einem bestimmten Alter geben wird, ist es empfehlenswert, „S“ ab 2005 eintragen zu lassen. Somit bleibt in jedem Fall eine gewissen Mobilität.

Ganz ohne Führerschein wäre z.B. Charly die Alternative. Charly ist ein sogenannter Krankenfahrstuhl (25 km/h) und allwettertauglich. Behindertenumbauten sind problemlos durchführbar. Charly glänzt durch eine niedrige Einstiegskante, extrem weit zu öffnende Türen und man benötigt wenig Lenkkräfte durch den Mofalenker. Natürlich hat Charly eine vollwertige Heizung und bietet eine gute Rundumsicht.

Krankenfahrstühle sind steuerfrei und werden mit dem Mofakennzeichen versichert. Das gilt auch für anderweitige Modelle (nicht schneller als 25 km/h.), die man ohne Führerschein fahren kann.

Ältere Menschen, die keinen Führerschein besitzen, können Leichtfahrkraftfahrzeuge ebenfalls fahren.
Denn es gibt ab 2004/2005 eine Alternative, die Fahrerlaubnisklasse „S“. Das ist ein Angebot für Ältere und sehr junge Menschen. Ältere, die motorisiert sein wollen und vielleicht auch müssen, aber die Anforderungen für die Klasse B nicht mehr erfüllen können.  Man kann diese Fahrerlaubnis ab 16 Jahre neu erwerben oder man kann diese bei Fahrerlaubnis „T“ zusätzlich eintragen lassen. Alle die vor 1989 erstmals eine Fahrerlaubnis erhalten haben, können das „S“ nachtragen lassen. „S“ wird bereits jetzt eingeführt. Ältere Menschen können in der Fahrschule den Führerschein Klasse 2 erwerben. Es erfolgt eine theoretische und praktische Ausbildung, die auf diese Fahrzeuge abgestimmt sind. Bei Interesse sollte man in einer Fahrschule nachfragen.

Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ passierte lt.  Bundesrat Drucksache 305/04 am 11.6.2004 den Bundesrat.

In § 6 des Straßenverkehrsgesetzes heißt es jetzt wörtlich:
„Klasse S: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm' im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen".

Laut § 10 kann der Führerschein S ab 16 Jahren erworben werden.
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Mehr Informationen im Internet
www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-das-neue-Fahrerlaubnisrecht-.388.htm
Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen

www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/Fuehrerschein/indexAd.html
EU-Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/
Derzeit gültige Führerscheinklassen



Eine Auswahl zu Leichtfahrkraftfahrzeugen:
www.nordwest-mobil.de/25vario.htm

www.atw-fahrzeuge.de/

www.leichtmobile.de/



Eine Auswahl zu Fahren ohne Führerschein:
www.manthey-mobil.de/ohne_fs.htm

www.zweiradcenter-koenig.de/auto%20oben.htm

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