Gesundheit, Pflege, Vorsorge

4.1. Vollmachten und Betreuungen

Wenn die körperlichen und/oder geistigen Kräfte nachlassen, fällt es oft schwer, die im täglichen Leben anfallenden Dinge wie gewohnt zu erledigen.In dieser Situation kann von Amts wegen oder auf Antrag eine Betreuung eingerichtet werden.

Der Betreuer oder die Betreuerin hat die Aufgabe, ganz oder teilweise die anfallenden Angelegenheiten für die betroffene Person zu erledigen, wenn diese selbst durch die vorhandenen Einschränkungen dazu nicht mehr in der Lage ist.

Eine solche Betreuung kann z. B. für folgende Teilbereiche eingerichtet werden:

  1. ärzliche Versorgung
  2. Vermögensangelegenheiten
  3. Behördenangelegenheiten
  4. Wohnungsangelegenheiten

Die Betreuung kann von einer Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld, oder, wenn das dem zu Betreuendem angenehmer ist, von einem Berufsbetreuer durchgeführt werden. Berufsbetreuer arbeiten im Betreuungsverein, Adressen erhält man beim Amtsgericht.

Ein Betreuungsantrag wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt.

Für Geldern zuständig ist das
Amtsgericht Geldern,
Nordwall 51,
Telefon 0 28 31 / 1 23-0
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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

erhalten Sie beim
Seniorenbeirat der Stadt Geldern,
Zimmer 128,
Sprechstunde: Mi 10-12 Uhr
Telefon 0 28 31 / 3 98-1 28.

Unter diesen beiden Stichworten kann jeder ältere Mitbürger zu einer Zeit, in der er noch bei guten Kräften ist, für schlechtere Zeiten bestimmen, wie er gern in besonderen Situationen behandelt werden möchte.Welche ärztliche Versorgung er z. B. bei einem Unfall mit schweren Folgen annehmen oder ablehnen will, wenn er im kritischen Moment nicht ansprechbar wäre. Oder welche Vermögensvorsorge er treffen will, oder wen er z. B. im Falle der Notwendigkeit als Betreuer haben möchte.
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4.2. Vorsorge

Dokumente und Papiere
Im Laufe eines Lebens sammeln sich viele Dokumente und Papiere an. Nicht alle Papiere muss man aufheben. Man sollte jedoch wichtige Unterlagen jederzeit in einem Ordner zur Hand haben. Legen Sie sich deshalb – falls bisher noch nicht geschehen – möglichst bald einen Ordner an, der folgende Papiere enthalten sollte:

  1. Geburtsurkunde
  2. Rentenbescheide
  3. Aboverträge, -quittungen
  4. Heiratsurkunden
  5. Versicherungspolicen
  6. Mietvertrag
  7. Familienstammbuch
  8. Sterbegeldpolicen
  9. Mietquittungen
  10. Sozialversicherungsunterlagen
  11. Testament, Verfügungen
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4.3. Tagespflege


Die Tagespflege soll dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen den Verbleib im gewohnten Umfeld, solange es irgend machbar ist, zu ermöglichen.

Tagsüber erfolgt die Betreuung des Pflegebedürftigen in einer Tagespflegeeinrichtung, ansonsten wird er von seiner Familie oder anderen Personen zu Hause betreut.

Es gibt Hol- und Bringdienste, die die Pflegebedürftigen morgens abholen und am Nachmittag wieder nach Hause zurückbringen.

In der Stadt Geldern gibt es derzeit die nachstehend genannte Tagespflegeeinrichtung:

Altenheim Haus Golten
Telefon 0 28 31 / 1 36-3 10
Die ersten Gehversuche
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4.4. Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist in einem zeitlich begrenzten Zeitraum möglich.
Als Gründe kommen in Betracht, wenn, z.B.pflegende Angehörige Urlaub machen oder durch Krankheit oder Unfall ausfallen.
Die Pflegekasse zahlt für die pflegebedingten Aufwendungen für maximal vier Wochen Kurzzeitpflege.

Haus Boeckelt
Lessingstraße 6-8
47608 Geldern
Telefon 02831/4341
Herr Walterfang

Haus Golten
Haus Golten 1
47608 Geldern
Telefon 02831/136200
Frau Arnsberg-Bienenstock
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4.5. Hilfs- und Pflegedienste

Lebenshilfe Gelderland
Mühlenweg 16a
47608 Geldern
Telefon 0 28 31/93 25 20

Häusliche Krankenpflege Naebers
Meisenweg 38
47608 Geldern
Telefon 0 28 31/37 03
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4.6. Pflegeversicherung

Die gesetzlichen Pflegekassen sind selbstständige Teile der gesetzlichen Krankenversicherungen; die Anschriften finden Sie daher unter dem Stichwort Krankenkassen.

Mit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes vom 01.01.1995 wurde eine Regelung getroffen, die einer großen Zahl von Pflegebedürftigen den Gang zum Sozialamt ersparte. Im Rahmen dieses Gesetzes sind die Ansprüche auf Pflegesachleistung, Pflegegeld oder einer Kombination aus diesen Leistungsbereichen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Tages- und Nachtpflege außerhalb von Einrichtungen, Hilfen für pflegende Angehörige und Pflegepersonen und ab 01.07.1996 auch Leistungen innerhalb von Einrichtungen, wie Kurzzeitpflege und vollstationäre Hilfen, geregelt.

Da die Leistungen der Pflegeversicherung aber, in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit, nach pauschalen Sätzen erbracht werden, sind mit diesen Leistungen nicht immer alle Aufwendungen für die erforderliche Pflege abgedeckt.

Sofern diese notwendigen Restaufwendungen nicht aus dem Einkommen der/des Pflegebedürftigen aufgebracht werden können, empfiehlt sich dann der Weg zum Sozialamt.

Dort werden mögliche Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch XII geprüft. Für die allgemeine und auch individuelle Beratung können Sie sich direkt an die Pflegekassen oder aber auch an die

Pflegeberatung der Stadt Geldern,
Bürgerbüro,
Telefon 0 28 31 / 39 80 wenden.

Pflegestufe Pflegegeld Sachleistungen
Pflegestufe I 205,00 Euro 384,00 Euro
Pflegestufe II 410,00 Euro 921,00 Euro
Pflegestufe III 665,00 Euro 1.432,00 Euro

Möglich ist aber auch eine Kombinationsleistung, wenn die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft bzw. nur teilweise in Anspruch genommen wird. In besonderen Härtefällen kann die Pflegesachleistung bis zu 1918,00 Euro betragen.
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4.7. Sozialpsychiatrischer Dienst

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet psychisch Alterskranken, Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen in Lebenskrisen Beratung und Krisenintervention an.Die Mitarbeiter helfen bei seelischen Problemen, bei der Sicherung von sozialen Kontakten, bei sozialrechtlichen Angelegenheiten, bei der Vermittlung von weitergehenden Versorgungsangeboten.

Kreisgesundheitsamt Kleve
Außenstelle Geldern
Boeckelter Weg 2, Telefon 02831/391829
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4.8. Krankentransporte

Deutsches Rotes Kreuz
Krankentransport/Behindertenfahrdienst
Henry-Dunant-Straße 2, 47608 Geldern
Telefon 02831/19219

Taxiunternehmen bieten teilweise auch Krankenfahrten an.
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4.9. Essen auf Rädern

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist besonders auch im Alter wichtig. Viele Erkrankungen sind auf unregelmäßige, wenig abwechslungsreiche Ernährung zurückzuführen.
Wenn es Ihnen schwer fällt, warme Mahlzeiten selbst zuzubereiten, können Sie die Angebote des „ Caritasverbandes Geldern-Kevelaer e.V.“ nutzen, der in Geldern „Essen auf Rädern“ anbietet.
Die abwechslungsreichen Menüs werden als Normalkost und in verschiedenen Diätformen angeboten und ins Haus geliefert.

Gelderner Tafel e.V.
Von-Galen-Straße 12, 47608 Geldern
Telefon 0 28 31 / 34 71

Tafelladen
Jahnstraße 13, 47608 Geldern
Öffnungszeiten:
Di 15.00-17.00 Uhr
Fr 15.00-18.00 Uhr

Die Gelderner Tafel e.V.ist ein gemeinnütziger Verein und wurde am 6. April 2001 gegründet.
Eine Unmenge noch wertvoller genießbarer Lebensmittel wird täglich weggeworfen. Aufgabe der Tafel ist es, eben diese Lebensmittel bei Spendern abzuholen und unentgeltlich an Bedürftige weiterzugeben.
Gedacht ist besonders an Obdachlose, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Kleinrentner, Menschen mit Suchtproblemen, Asylsuchende, Kranke und Behinderte und nicht zuletzt an Kinder, kinderreiche Familien, Alleinerziehende und alte Menschen.
Behinderte, Kranke, alte Menschen u. a., die selbst keine Möglichkeit haben den Tafelladen aufzusuchen, können nach strengen Maßstäbeneiner Überprüfung durch ehrenamtliche Helfer oder andere Dienste die Lebensmittel gebracht bekommen.

Hinweis für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II
Die Inanspruchnahme des Tafelladenangebots wird nicht auf die Hilfegewährung angerechnet, und ihr Besuch im Tafelladen nicht den Ämtern mitgeteilt.
Hinweis: Mitglieder der Gelderner Tafel werden auch in sozialen Fragen beratend tätig.
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4.10. Selbsthilfegruppen

Diabetiker-Selbsthilfegruppe
Helmut Lambertz, Telefon 0 28 31 / 61 18

Prostata-Selbsthilfegruppe
Martin Buchert, Telefon 0 28 31 / 9 73 88 18

Schlaganfallselbsthilfegruppe
Franz Crom, Telefon 0 28 38 / 26 75

 

Gruppen im Turnverein Geldern

Ambulante Herzgruppen
Elsbeth Driessen, Telefon 0 28 31 / 8 83 80

Herz-Kreislauf-Kurse
Elsbeth Driessen, Telefon 0 28 31 / 8 83 80

Spiel und Sport bei Diabetes
Hannegret Kuhl, Telefon 0 28 37 / 70 39

Sport in der Krebsnachsorge
Gabi Jäger, Telefon 0 28 31 / 8 66 40
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4.11. Erben und Vererben

Niemand denkt gerne ans Sterben. Hat man aber kein Testament gemacht oder ist das Testament ungültig, so wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt, die als allgemeine Regelung nicht immer Ihren speziellen Wünschen für den Todesfall entspricht: Daher empfiehlt es sich ein Testament zu machen. Das kann auf unterschiedlichste Weise geschehen.
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4.12. Testament – eigenhändig

Sie haben auch die Möglichkeit ein handgeschriebenes, sogenanntes eigenhändiges Testament zu errichten.

Dieses handgeschriebene Testament muss mit ganzem Namen, also mit Vor- und Zunamen, unterschrieben werden.

Außerdem ist es wichtig, dass Ort und Zeit der Niederschrift im Testament festgehalten wird. Das ist notwendig, weil durch ein neues Testament ein altes Testament ganz oder teilweise aufgehoben werden kann.

Ihr eigenhändiges Testament können Sie an einem Ort Ihrer Wahl aufbewahren.Dabei besteht die Gefahr, dass das Testament nach dem Tod verloren geht, vergessen oder beiseite gebracht wird. Es ist aus diesem Grunde häufig empfehlenswert, das Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung zu geben.

Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten
Ehegatten haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches öffentliches oder eigenhändiges Testament für den Fall des Todes eines der Eheleute zu verfassen. Beim Errichten eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testamentes reicht es aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig aufschreibt.Es muss aber von beiden Ehegatten eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterzeichnet werden.
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4.13. Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament wird vor einem Notar erklärt und ist gebührenpflichtig. Da es vom Notar beim Amtsgericht hinterlegt wird, kann niemand seine Existenz und Echtheit bezweifeln.
Sie haben außerdem die Gewissheit, dass das Testament sprachlich korrekt und im Hinblick auf die Konsequenzen nach Ihren Wünschen abgefasst wird.
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4.14. Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gibt den Willen einer Person wieder, wie im Krankheitsfall von den Ärzten mit sogenannten lebensverlängernden Maßnahmen umgegangen werden soll. Da dies eine schwerwiegende Entscheidung ist, sollte man sich die Formulierungen genau überlegen und sich dabei von Menschen des Vertrauens und entsprechenden Institutionen beraten lassen.
Die Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden;sie kann aber auch in schriftlicher Fassung angefordert werden:

St.-Clemens-Hospital
Clemensstraße, 47608 Geldern
Ansprechpartner: Schwester Marlies
Telefon 02831/390270

Amtsgericht Geldern
Nordwall 51, 47608 Geldern
Ansprechpartner: Frau Spitaler
Telefon 02831/123111
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4.15. Hospiz/Sterbebegleitung

Schwerkranke und Sterbende benötigen eine besondere Form der Zuwendung oder Betreuung in ihrer letzten Lebensphase. Sterben als Teil des Lebens begreifen, Tod und Abschied menschenwürdig gestalten, für die Sterbenden da zu sein, sind Prinzipien der weltweiten Hospizbewegung. Informationen erhalten Sie:

Hospizverein Brücke Friedel e. V.
Menschenwürdig leben und sterben
Hochstraße 8, 47608 Geldern
Telefon 02831/974752

Hospizverein Kevelaer-Wetten
Schwester Birgit
Grünstraße 25-27, 47623 Kevelaer
Telefon 02832/405959
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4.16. Sterbefall

Bei einem Sterbefall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die Bestattungsinstitute bieten Ihnen eine Komplettunterstützung bei der Erledigung der Formalitäten an.
Wenn Sie diese Aufgaben selbst übernehmen, können Ihnen folgende Hinweise hilfreich sein:

  1. Zwecks Ausstellung des Totenscheines einen Arzt hinzuziehen
  2. Angehörige benachrichtigen
  3. Bestattungsinstitut einschalten
  4. Meldung des Todesfalles spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt (fragen Sie vorher nach, welche Unterlagen beizubringen sind!)
  5. Bestattungsart klären und Grabstelle beim Friedhofsamt bestellen
  6. Beerdigung beim zuständigen Pfarramt anmelden
  7. Todesanzeige aufgeben, Drucksachen bestellen
  8. Benachrichtigung der Renten- und Lebensversicherung, der Krankenkasse und Sterbekasse, der Bank/Sparkasse
  9. Nachlassregelung beim zuständigen Amtsgericht einleiten.
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4.17. Demenzerkrankungen

Durch die Initiative des Seniorenbeirats der Stadt Geldern kann für Demenzerkrankte und
deren Angehörige ein vernetzter Beratungs- und Hilfsdienst angeboten werden. Für alle Interessierten hält der Seniorenbeirat ein Faltblatt mit allen erforderlichen Angaben bereit, das beim Seniorenbeirat im Zimmer 128 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung und bei den nachstehend genannten Adressen erhältlich ist.

Kontakte: Mitglieder des Seniorenbeirats:

Ansprechpartner Telefon
Frau Hundt Telefon 0 28 31 / 8 66 17
Frau Dr. Klein-Walbeck Telefon 0 28 31 / 57 06
Herr Diers Telefon 0 28 31 / 50 29
Herr Marquardt Telefon 0 28 31 / 8 09 52
Herr Wolf Telefon 0 28 31 / 61 91

Weitere Hilfsangebote sind auch:

St. Clemens Hospital,
Herr Dr. Kuczera,
Chefarzt Geriatrie
Telefon 0 28 31 / 39 04 15

Caritasverband Geldern-Kevelaer, Geldern
Südwall 1 – 5,
Herr de Lange,
Telefon 02831/939545

Diakonisches Werk Goch,
Klever Straße 39,
Herr Lichtenberger
Telefon 02823/93 02 15

Rheinische Kliniken Bedburg-Hau,
Bahnstraße 6,
Herr Woerner
Telefon 0 28 21 / 81 22 42

Memory-Klinik Kleve,
Nassauer Alle 93 – 97
Telefon 02821/813070

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