Stadt Koblenz

 Hilfe für Behinderte

 

 

Schwerbehindertenausweis

Bei bestimmten, nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Antragsformulare erhalten Sie bei
  • Amt für soziale Angelegenheiten (bisher: Versorgungsamt)
    Baedekerstr. 12–20, 56073 Koblenz
    Telefon 0261 / 40 41-0, Telefax 0261 / 40 41-407
    eMail: Poststelle-AsAKO@lsjv.rlp.de
    Internet: www.lsjv.de
Das im Erdgeschoss – Eingangsbereich – des Amtes für soziale Angelegenheiten gelegene Bürger-Service-Büro informiert Sie durchgehend von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr; telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger-Service-Büros zu den o. a. Zeiten unter Telefon 0261 / 40 41-450 und Telefon 0261 / 40 41-458. Sie erhalten hier Auskunft in Ihrer Angelegenheit und werden hinsichtlich eventueller Vergünstigungen wie zum Beispiel Freifahrt, Parkerleichterungen und Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger-Service-Büros helfen Ihnen außerdem beim Ausfüllen von Anträgen, stellen Schwerbehindertenausweise und andere Nachweise aus, verlängern diese und geben Hinweise auf zuständige Behinderteneinrichtungen und andere Leistungsträger.
zurück zum Seitenanfang




Behindertenfahrdienst

Mit den nachfolgend aufgeführten Behindertenfahrdiensten kommen Rollstuhlfahrer schnell ans Ziel:
  • Johanniter- Unfallhilfe e. V.
    Hoevelstraße 11, 56073 Koblenz
    Telefon 0261 /40 49 10

  • Malteser Hilfsdienst gGmbH
    Moselweißer Straße 21, 56073 Koblenz
    Telefon 0261 / 92 21 11-0
Sollten die o. g. Hilfsdienste einen Transportwunsch nicht erfüllen können, dürfen die berechtigten Personen auch Koblenzer Taxis und Funkmietwagen in Anspruch nehmen.

Dieser Service besteht, wenn
  • der Wohnsitz in Koblenz besteht,
  • die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind,
  • ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" vorliegt und
  • kein Auto in der Bedarfsgemeinschaft verfügbar ist
Die Freifahrt- oder Ermäßigungsscheine können beim Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales schriftlich beantragt werden. Hier werden Sie beraten von
  • Frau Hübsch Telefon0261 /12 9 22 73
zurück zum Seitenanfang




Behindertenbeauftragter der Stadt Koblenz

Der Behindertenbeauftragte vertritt die Interessen der behinderten Einwohner der Stadt Koblenz. Sie erreichen ihn unter folgende Adresse:
  • Behindertenbeauftragter der Stadt Koblenz
    c/o Geschäftsstelle VdK, Herr Heiner Blau,
    Friedrich-Ebert-Ring 29, 56068 Koblenz
    Telefon 0261 /9 11 49 42, Telefax 0261 /9 11 49 41
    eMail: heiner.blau@t-online.de
    Internet: www.koblenz.de
    Sprechzeiten: Mi. 9–12 Uhr u. n. V.

zurück zum Seitenanfang  |  Inhaltsverzeichnis  |  Home