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Betreuungen
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Betreuungsbehörde der Stadt Koblenz
Ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter wird nur
bestellt, wenn dies notwendig ist und vom Betroffenen gewünscht wird. Dabei
muss zunächst festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten
bestehen, insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte
oder soziale Dienste. Eine Betreuung wird in der Regel nicht eingerichtet, wenn
es lediglich um praktische Hilfen geht wie z. B. das Sauberhalten der Wohnung
oder die Versorgung mit Essen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Erwachsene, die auf Grund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können.
Auswirkungen und Dauer der Betreuung
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung.
Sie hat nicht zur Folge, dass der Betreute geschäftsunfähig wird. Die
Betreuerbestellung darf nicht länger als notwendig dauern. Spätestens
nach sieben Jahren muss gerichtlich über Aufhebung oder Verlängerung
der Betreuung entschieden werden.
Aufgabenbereiche der Betreuungsbehörde
- Netzwerkarbeit zur Durchführung des Betreuungsbehördengesetzes
- Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern
- Unterstützung der Vormundschaftsgerichte
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Sorgen Sie vor – es ist nie zu früh!
Wenn Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden
oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann,
sollten Sie jetzt schon eine andere Person bevollmächtigen. Das kann im Wege
einer Vorsorgevollmacht geschehen. Der Ehegatte, die Kinder oder andere nahe Angehörige
sind keine gesetzlichen Vertreter und gelten auch nicht automatisch als bevollmächtigt.
Weitere Auskünfte – auch zur Patientenverfügung – erhalten Sie bei der
Betreuungsbehörde im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
der Stadtverwaltung Koblenz.
Ihre Ansprechpartner sind:
- Herr Müller,
Telefon 0261 – 1 29 – 2245
- Frau Engels,
Telefon 0261 – 1 29 – 2260
- Frau Simonis,
Telefon 0261 – 1 29 – 2261
- Frau Zimmermann,
Telefon 0261 – 1 29 – 2238
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Örtliche Betreuungsvereine
Die ortsansässigen Betreuungsvereine unterstützen,
beraten und informieren ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Sie helfen Ihnen
auch beim Erstellen Ihrer persönlichen Vorsorgevollmacht und bei Patientenverfügungen.
Sie erreichen diese Vereine unter folgenden Adressen:
- SkF – Sozialdienst katholischer Frauen
Kurfürstenstr. 87, 56068 Koblenz
Telefon 0261 – 3 04 24-0
Ansprechpartnerin: Frau Poredda
- Diakonisches Werk des Kirchenkreises Koblenz
Mainzer Str. 73, 56068 Koblenz
Telefon 0261 – 9 15 61 20
Ansprechpartner: Herr Denn
- Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen
Geisbachstr. 24, 56072 Koblenz
Telefon 0261 – 9 22 46 06,
Ansprechpartnerin: Frau Jäger
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