Stadt Koblenz

 Betreuungen

 

 

Betreuungsbehörde der Stadt Koblenz

Ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist und vom Betroffenen gewünscht wird. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen, insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste. Eine Betreuung wird in der Regel nicht eingerichtet, wenn es lediglich um praktische Hilfen geht wie z. B. das Sauberhalten der Wohnung oder die Versorgung mit Essen.

Wer ist betroffen?
Betroffen sind Erwachsene, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können.

Auswirkungen und Dauer der Betreuung
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Sie hat nicht zur Folge, dass der Betreute geschäftsunfähig wird. Die Betreuerbestellung darf nicht länger als notwendig dauern. Spätestens nach sieben Jahren muss gerichtlich über Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entschieden werden.


Aufgabenbereiche der Betreuungsbehörde
  • Netzwerkarbeit zur Durchführung des Betreuungsbehördengesetzes
  • Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern
  • Unterstützung der Vormundschaftsgerichte
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Sorgen Sie vor – es ist nie zu früh!
Wenn Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, sollten Sie jetzt schon eine andere Person bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen. Der Ehegatte, die Kinder oder andere nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und gelten auch nicht automatisch als bevollmächtigt. Weitere Auskünfte – auch zur Patientenverfügung – erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadtverwaltung Koblenz.

Ihre Ansprechpartner sind:
  • Herr Müller,
    Telefon 0261 – 1 29 – 2245

  • Frau Engels,
    Telefon 0261 – 1 29 – 2260

  • Frau Simonis,
    Telefon 0261 – 1 29 – 2261

  • Frau Zimmermann,
    Telefon 0261 – 1 29 – 2238
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Örtliche Betreuungsvereine

Die ortsansässigen Betreuungsvereine unterstützen, beraten und informieren ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Sie helfen Ihnen auch beim Erstellen Ihrer persönlichen Vorsorgevollmacht und bei Patientenverfügungen. Sie erreichen diese Vereine unter folgenden Adressen:
  • SkF – Sozialdienst katholischer Frauen
    Kurfürstenstr. 87, 56068 Koblenz
    Telefon 0261 – 3 04 24-0
    Ansprechpartnerin: Frau Poredda

  • Diakonisches Werk des Kirchenkreises Koblenz
    Mainzer Str. 73, 56068 Koblenz
    Telefon 0261 – 9 15 61 20
    Ansprechpartner: Herr Denn

  • Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen
    Geisbachstr. 24, 56072 Koblenz
    Telefon 0261 – 9 22 46 06,
    Ansprechpartnerin: Frau Jäger

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